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Das steht im Koalitionsvertrag

Thema Windkraft

Energie Ziele

Wir bekennen uns zum Ausbauziel 100% Erneuerbare Energien bis 2030. Das bedeutet, den Netto- Ausbau von 500 Megawatt Photovoltaik und 500 Megawatt Windkraft pro Jahr. Das Ausbauziel 100% Erneuerbare Energien bis 2030 soll ins Klimaschutzgesetz (KSG). Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien als allgemeines öffentliches Interesse im Klimaschutzgesetz verankern.

Windkraft

Wir wollen das starre Konzentrationsgebot im LEP IV (Z163g) aufgeben, aber weiterhin anstreben, größere Windparks mit mehreren Anlagen zu etablieren. Beim 27 Repowering muss die Summe der Leistung der Neuanlage(n), die Summe des Leistungswertes der zu ersetzenden Alt-Anlage(n) mindestens erreichen, besser überschreiten. Dies ermöglicht eine Reduktion der Anlagenzahl an einem Standort gegebenenfalls auch in Form einer Einzelanlage. Wir wollen bei Neuanlagen und beim Repowering von bestehenden Anlagen auch in Zukunft mit festen Abstandsregelungen arbeiten. Bei Neuanlagen soll zukünftig ein Mindestabstand von 900 Metern gelten. Beim Repowering arbeiten wir mit einem um 20% reduzierten Abstand. Dadurch wollen wir vermeiden, dass akzeptierte Standorte aufgegeben werden müssen. In Zukunft soll die Abstandsmessung ab Mastfußmitte erfolgen. Wir halten an der Regelung in LEP IV (Z.163h) fest, dass der Mindestabstand zu reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, zu Dorf-, Misch- und Kerngebieten einzuhalten ist. Für Windkraftanlagen in Kernzonen von Naturparken gilt für uns

Das Regel-Ausnahme-Prinzip:

Die Kernzonen bleiben grundsätzlich für Windenergieanlagen ausgeschlossen. Dort, wo das Schutzziel nicht erheblich gestört wird, soll eine Einzelfallprüfung möglich sein. Unser mittelfristiges Ziel innerhalb dieser Legislaturperiode ist es, die Naturschutzkernzonen zu überprüfen und die dazugehörige Verordnung anzupassen. Wir wollen prüfen, ob wir generell bei vorbelasteten Flächen (Bahntrassen, Autobahnen, Konversionsflächen) im Bereich der Naturparke den Weg einer Befreiung gehen können.

Windenergie in UNESCO-Welterbestätten

Der UNESCO-Welterbestatus im Biosphärenreservat Pfälzerwald ist für uns von zentraler Bedeutung und darf nicht gefährdet werden. Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald sind von der Windenergienutzung ausgenommen. In Entwicklungszonen wird die Koalition nur entlang von Autobahnen und Bahntrassen sowie auf vorbelasteten Konversionsflächen eine naturnahe Windenergienutzung unter Beteiligung der betroffenen Kommunen, der Biosphärenreservatsverwaltung sowie in enger Abstimmung mit dem MAB-Komitee ermöglichen. Alle anderen Flächen in Entwicklungszonen des Pfälzerwalds werden von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Alle unbewaldeten Flächen außerhalb des Biosphärenreservats sind grundsätzlich für die Windkraftnutzung geeignet. Genauso wie im Biosphärenreservat Pfälzerwald ist auch der UNESCO-Welterbestatus im Mittelrheintal für uns zentral und darf nicht gefährdet werden. Mit Blick auf das UNESCO-Welterbe im Mittelrheintal soll die vorhandene Sichtachsenstudie überarbeitet werden. Unter dieser Prämisse werden wir prüfen, ob und wo im Rahmenbereich des Welterbes geeignete Flächen für Windenergieanlagen existieren und in die Umsetzung gebracht werden können.

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